Richter haben im Westernreiten ein ehrenvolles Amt auszuüben, welches sie vor eine sachlich schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe stellt. Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Ordnung nach § 18 der Satzung der EWU zu handeln und ihr Urteil zu fällen.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedarf es gediegener Fachkenntnisse, Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit.
Von den Leistungen der Richter, ihrer charakterlichen Zuverlässigkeit und ihrer vorbildlichen Haltung in allen Lebensbereichen, hängt der Bestand und die Weiterentwicklung des Westernreitsportes, sowie das Leistungswesen und nicht zuletzt auch das Ansehen und der Erfolg der EWU im In- und Ausland ab.